Planung und Realisierung

Die Umsetzung der auf Bundes- und Landesebene definierten Energieziele und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert eine entsprechende Planung und Koordination. Diese Funktion erfüllt in erster Linie der Regionalplan.

Durch den Regionalplan werden alle Nutzungsansprüche an ein Gebiet koordiniert. Dies können z.B. überörtliche Wohn- und Gewerbegebiete, Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktureinrichtungen, aber auch die Planungen des technischen Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes sein. Ziel ist es, für die hessischen Bürgerinnen und Bürger gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen.

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Regionalplanung ist das Raumordnungsgesetz des Bundes, das in Hessen durch das Hessische Landesplanungsgesetz konkretisiert bzw. umgesetzt wird.

Landesentwicklungsplanung

Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter Berücksichtigung der übergeordneten Planungskonzepte den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Die Entwicklung des Landes soll dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit erfolgen, d.h. dass die langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten für nachfolgende Generationen offen gehalten werden müssen und die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gewahrt bleiben muss. Die Raumordnungspläne des Landes werden deshalb einer Umweltprüfung unterzogen und insbesondere durch die Offenlage in einem Prozess mit breiter gesellschaftlicher Beteiligung aufgestellt. Aktuell gilt der Landesentwicklungplan 2000 mit den entsprechenden Änderungen, der im Landesplanungsportal Hessen einsehbar ist. Dort findet sich auch die aktuellste erst 2020 in Kraft getretene Änderung des Plans, durch die die Vorgaben zur Nutzung der Windenergie aktualisiert wurden.

Regionalplanung

Die Region Mittelhessen – 5 Landkreise, 101 Städte und Gemeinden, 1.050.000 Menschen, eine landschaftlich und wirtschaftlich höchst unterschiedliche Region. Größe und Vielfalt dieser Region bergen enorme Chancen, aber zugleich auch spezifische Probleme einer eher ländlich geprägten Gegend mit sich. Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Demographie und der verstärkte Einsatz Erneuerbarer Energien machen nicht an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Um als Region auch in Zukunft lebenswert, attraktiv und vor allem zukunftsfähig zu bleiben, bedarf es eines Gesamtkonzeptes: des Regionalplans.

Durch die Regionalpläne - die in den drei Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen aufzustellen sind - werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplans konkretisiert. Die Festlegungen des Regionalplans wirken sich direkt auf das Leben der Menschen in der Region aus. Wo sollen neue Gewerbegebiete entstehen? Welche Räume sollen z.B. wegen Pflanzen- oder Tiervielfalt geschützt werden? Wo können Windkraftanlagen entstehen? Für all dies gibt der Regionalplan den Rahmen vor. Er ist die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende Planung für eine Region. Er trifft Vorsorge für die einzelnen Raumfunktionen und Raumnutzungen, oft müssen auch widerstreitende Nutzungsansprüche ausgeglichen werden.

Die Festlegungen des Regionalplans - unterteilt in Ziele und Grundsätze – gelten insbesondere für die Planungen von Städten und Gemeinden (Bauleitplanung). Was die Region ausdrücklich als Ziel formuliert hat, muss auf kommunaler Ebene zwingend beachtet werden. Die regionalen Grundsätze müssen sorgfältig abgewogen werden. Damit entsteht eine Balance zwischen notwendiger regionaler Steuerung und kommunaler Planungshoheit. Ausnahmen von den festgelegten Zielen sind im Rahmen eines Abweichungsverfahrens möglich.

Zuständig für die Aufstellung der Regionalpläne sind in Hessen die Regionalversammlungen (RV). Für Mittelhessen ist dies die Regionalversammlung Mittelhessen. Die Regionalversammlungen und ihre Ausschüsse tagen öffentlich, die Einladungsschreiben und die Beratungsprotokolle werden bekannt gegeben. Nähere Informationen zur Regionalversammlung Mittelhessen sowie Sitzungsprotokolle und Beschlüsse finden Sie unter www.rp-giessen.de.

Der aktuelle Regionalplan für die Region Mittelhessen steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Energiewende wurde zudem eine Ergänzung dieses Regionalplans durch einen Teilregionalplan Energie Mittelhessen notwendig. Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen schafft die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit einem differenzierten Planungskonzept für die flächenrelevanten Formen der erneuerbaren Energien (Windenergie, Nutzung der Photovoltaik im Freiraum und energetische Biomassenutzung).

Ausführliche Informationen und die entsprechenden Planunterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt "Teilregionalplan Energie".

Eine allgemeinverständliche Erklärung des Themas "Raumordnung" liefern auch die auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen eingebundenen Erklärvideos des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: